Übersicht
Erlass | SR-/sGS-Nr |
Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz | |
Sömmerungsbeitragsverordnung | |
Berg- und Alpverordnung | |
Strukturverbesserungsverordnung | |
Landwirtschaftsverordnung SG | |
Bäuerliches Bodenrecht | |
Verordnung Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben | |
Reglement "Regionalmassnahmen" von Schweizer Alpkäse |
Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz
Der landwirtschaftliche Produktionskataster der Schweiz definiert in topografischen Karten das Talgebiet, die Bergzonen und das Sömmerungsgebiet. Er ist Grundlage für die Beitragsberechtigung von Sömmerungsbeiträgen und Investitionshilfen.
Der Bund richtet gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) ökologische Direktzahlungen für die nachhaltige Nutzung von Sömmerungsbetrieben und Sömmerungsweiden aus.
Der Bundesrat hat am 14. November 2007 im Rahmen des 1. Verordnungspaketes zur Umsetzung der Agrarpolitik 2011 die Sömmerungsbeitragsverordnung totalrevidiert. Die Änderungen treten 2009 in Kraft und enthalten unter anderem folgende Punkte:
Gemäss Verordnung des Bundes über die Kennzeichnung „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse darf Alpkäse nur als solcher bezeichnet werden, wenn sowohl die Produktion der Milch als auch die Verarbeitung im Sömmerungsgebiet stattfindet.
Alperzeugnisse dürfen nur hier hergestellt werden.
Strukturverbesserungsverordnung
Bund und Kantone richten für Strukturverbesserungsmassnahmen (Alpgebäude, Milchverarbeitung, Erschliessung) Beiträge und Investitionshilfen aus.
Auskunft im Kanton SG:
Pachtzinszuschlag (Eigentümeranteil am Sömmerungsbeitrag)
Wenn der Alpeigentümer die Kosten für die Infrastruktur trägt und die notwendigen Alpverbesserungen vornimmt, kann er aufgrund der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung einen Pachtzinszuschlag erheben (Eigentümeranteil am Sömmerungsbeitrag).
Die Erlasse des Bundes über das bäuerliche Bodenrecht regeln den Verkauf von Alpen und Alprechten.
Im Kanton St.Gallen der Verkauf von Alprechten bis höchstens 2 Kuhrechten nicht den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts unterstellt.
Auskunft: Landw. Beratung (LZSG):
Verordnung Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben
Die Verordnung des EDI legt die Hygienebestimmungen für die Verarbeitung von Milch in Sömmerungsbetrieben fest.
Im weiteren gilt die Hygieneverordnung des EDI.